Ringvorlesung Asylrecht
Vorwort
Im Sommersemester 2017 haben wir mit Hilfe unserer BeirätInnen für Schulungsangelegenheiten die Ringvorlesung zum Aufenthalts- und insbesondere Asylrecht ins Leben gerufen. Seitdem lesen ProfessorInnen, Anwältinnen, RichterInnen und weitere PraktikerInnen aus dem Bereich Asylrecht und legen den Grundstein für die Ausbildung unserer Mitglieder im Team Asylrecht.
Wir haben hier versucht, Anworten auf alle möglichen Fragen rund um die Ringvorlesung zu formulieren. Wenn ihr eine Frage habt: Bitte seht erst einmal hier nach, ob ihr die Antwort darauf findet. Die Organisation der Ringvorlesung erfordert viel Koordination, die von allen Beteiligten ehrenamtlich geleistet wird. Daher möchten wir unnötigen Aufwand vermeiden.
Solltet ihr die Antwort hier nicht entdecken, könnt ihr euch entweder in der Vorlesung an die Hörsaalbetreuung (siehe unten) wenden oder ihr sendet eure Frage per Mail an: Ringvorlesung@probono-heidelberg.de.
Habt ihr eine allgemeine oder grundsätzliche Frage zur Schlüsselqualifikation, wendet euch bitte an das Zentrum für die anwaltsorientierte Juristenausbildung: anwaltsorientierung@jurs.uni-heidelberg.de.
Wenn ihr bei Pro Bono Heidelberg e.V. mithelfen möchtet oder euch vorstellen könnt, zur Koordination der Vorlesung beizutragen, meldet euch sehr gerne unter asylrecht@probono-heidelberg.de.
Wir wünschen euch viel Spaß und Erkenntnis in der Ringvorlesung!
Frequently asked Questions
Welche Möglichkeiten der Teilnahme an der Ringvorlesung gibt es?
Du kannst mit dem Besuch der Ringvorlesung (und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen, siehe unten) eine Schlüsselqualifikation erwerben. Es ist daneben ebenfalls möglich, dass die regelmäßige Teilnahme – ohne Erwerb der Schlüsselqualifikation – im LSF registriert wird, so dass sie auf deinem Transcript auftaucht.
Gibt es für fachfremde und Erasmus-Studierende die Möglichkeit, einen benoteten Schein zu erwerben?
Wir freuen uns über ein breites Interesse an unserer Veranstaltung. Wir bieten nun auch einen benoteten Schein für fachfremde und Erasmus-Studierende an. Möchtet ihr diesen erwerben, meldet euch bitte unter ringvorlesung@probono-heidelberg.de an.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb der Schlüsselqualifikation erfüllt sein?
Zum Erwerb der Schlüsselqualifikation nach § 9 II Nr. 4 JAPrO müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Anmeldung bei heiCO
- Regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung, das heißt, du darfst nicht mehr als zwei Mal unentschuldigt gefehlt haben (siehe unten),
- Vortrag über einen zugeteilten Sachverhalt im Rahmen einer mündlichen Prüfung zum Ende der Vorlesungszeit (siehe unten).
Fachlich sind Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht vorausgesetzt; von Vorteil (aber nicht zwingend erforderlich) sind Grundkenntnisse im Unions- und Völkerrecht. Wir empfehlen daher den Besuch der Veranstaltung ab dem 4. Fachsemester.
Solltest du diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist es erforderlich, die Sonderveranstaltung „Crashkurs Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht” (siehe Vorlesungsprogramm) zu besuchen, um die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Besuch dieser Veranstaltung steht selbstverständlich auch Studierenden frei, die bereits im 4. Fachsemester oder darüber sind, empfehlenswert zur Auffrischung.
Für allgemeine Fragen zur Schlüsselqualifikation wende dich bitte an das Zentrum für die anwaltsorientierte Juristenausbildung: anwaltsorientierung@jurs.uni-heidelberg.de.
Wie erfolgt die Vergabe der Plätze für die Schlüsselqualifikation?
Die Schlüsselqualifikation ist auf 15 Plätze beschränkt. Die Vergabe erfolgt bei einer höheren TeilnehmerInnenzahl durchs Losverfahren.
Welche Voraussetzungen müssen für die Bestätigung der Teilnahme (ohne Schlüsselqualifikation) im LSF erfüllt sein?
Regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung, d.h. du darfst nicht mehr als zwei Mal unentschuldigt gefehlt haben (siehe auch unten).
Fachlich sind Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht erwünscht; von Vorteil (aber nicht zwingend erforderlich) sind Grundkenntnisse im Unions- und Völkerrecht. Wir empfehlen daher den Besuch der Veranstaltung ab dem 4. Fachsemester.
Solltest du nicht über Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht verfügen, empfiehlt es sich sehr, die Sonderveranstaltung „Crashkurs Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht“ (siehe Vorlesungsprogramm) zu besuchen, um den Inhalten der Vorlesung folgen zu können.
Der Besuch dieser Veranstaltung steht selbstverständlich auch Studierenden frei, die bereits im 4. Fachsemester oder darüber sind, er ist empfehlenswert zur Auffrischung.
Die Registrierung der Teilnahme im LSF-Transcript erfolgt möglichst zeitnah nach Vorlesungsende, wenn die Anwesenheitslisten ausgewertet sind.
Was ist die Hörsaalbetreuung?
In jedem Semester gibt es AnsprechpartnerInnen von Pro Bono Heidelberg e.V. vor Ort in jedem Vorlesungstermin.
Die Hörsaalbetreuung erläutert zu Beginn des ersten Vorlesungstermins die Modalitäten der Schlüsselqualifikation, etc. (alles, was ihr auch hier in den FAQ findet). Sie gibt die Anwesenheitslisten und die Feedbacklisten herum. Sie teilt außerdem die Termine für die mündlichen Prüfung ein. Wendet euch insbesondere für die Schlüsselqualifikation bitte an die Hörsaalbetreuung. Auch bei anderen Fragen könnt ihr euch an die HörsaalbetreuerInnen wenden, nachdem ihr versucht habt, die Antwort z.B. hier in den FAQ zu finden. Beachtet bitte: Die HörsaalbetreuerInnen sind Studierende wie ihr, die die zeitaufwendige Betreuung ehrenamtlich übernehmen – verursacht bitte keinen unnötigen Aufwand und seid freundlich.
Was bedeutet regelmäßige Teilnahme/Anwesenheitslisten/Entschuldigungsgründe?
Regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass du nicht mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlen darfst.
Im Krankheitsfall wird zur Entschuldigung in der Regel ein ärztliches Attest verlangt. Nicht als Entschuldigungsgrund akzeptiert werden u.a.: ELSA-Ausflüge, Besuch von Karrieremessen, etc. Andere Abwesenheitsgründe können im begründeten Einzelfall akzeptiert werden. Die finale Entscheidung im Einzelfall liegt bei Pro Bono Heidelberg e.V.
Entschuldigungen müssen selbständig und rechtzeitig eingereicht werden.
Der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme wird durch Anwesenheitslisten sichergestellt. Diese werden während der Vorlesung herumgegeben. Die Eintragung in die Liste steht in der selbständigen Verantwortung jeder/jedes Einzelnen.
Auf welchem Weg kann ich an Dozentinnen und Dozenten Feedback geben?
Die Dozentinnen und Dozenten wünschen sich Rückmeldungen zu ihren Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden in jeder Stunde Feedbackzettel herumgegeben. Bitte scheut euch nicht, sowohl Lob als auch Kritik an der jeweiligen Stunde dort einzutragen. Pro Bono Heidelberg e.V. wertet das Feedback aus und gibt es gebündelt an die DozentInnen weiter. Feedback zur Organisation für Pro Bono Heidelberg e.V. könnt ihr dort natürlich auch loswerden.
Wie läuft die mündliche Prüfung im Rahmen der Schlüsselqualifikation ab?
Die mündliche Prüfung zur Schlüsselqualifikation findet am Ende des Semesters an gesonderten Terminen statt, welche rechtzeitig in der Vorlesung kommuniziert werden. Es herrscht Anwesenheitspflicht während der gesamten Prüfungszeit, also auch während der Vorträge der anderen Teilnehmenden.
Die genauen Termine/Uhrzeiten für die einzelnen Vorträge werden während des Semesters durch die Hörsaalbetreuung (s.u.) vergeben.
Die Prüfungen werden abgenommen von jeweils zwei DozentInnen, die ihr aus der Vorlesung bereits kennt. Diese übermitteln nach dem Ende der Prüfungen die Noten an das Zentrum für die anwaltsorientierte Juristenausbildung. Ihr werdet per E-Mail benachrichtigt, wenn die Scheine für euch zur Abholung bereitliegen. Dies wird möglichst zeitnah nach der mündlichen Prüfung geschehen. Wir bitten euch, von gesonderten Anfragen nach den Scheinen abzusehen.
Was kommt beim mündlichen Vortrag auf mich zu?
Gegenstand des Vortrags ist der dir zugeteilte Fall. Dabei soll inhaltlich Folgendes berücksichtigt werden:
- Sachverhalt/Überblick
Der vorzustellende Fall soll kurz geschildert werden, dabei kann auch auf die Situation im Herkunftsland der/des Geflüchteten eingegangen werden (gehört die Person zu einer besonderen sozialen/ethischen/religiösen Gruppe, wie ist deren Status, wie ist die Lage im Herkunftsland im Allgemeinen vor dem Hintergrund der Flucht...). Was ist das rechtliche Anliegen bzw. das Ziel der rechtlichen Beratung?
- Rechtliche Würdigung
Anschließend soll der Fall rechtlich gewürdigt werden, d.h., es sollte auf die im Fall aufgeworfenen Rechtsfragen und deren Lösung eingegangen werden (z.B. rechtliche Würdigung der Fluchtgründe, Einfluss des Dublin-Verfahrens, Aussichten einer Anerkennung als Flüchtling, Aussichten der Zuerkennung des Asyl-Status...).
Die dargebrachte Leistung sollte – da es sich um einen anwaltsorientierten Workshop handelt – möglichst anschaulich und praxisbezogen sein.
Auf einen guten Vortragsstil wird ebenso Wert gelegt wie auf die inhaltliche Ausgestaltung. Die selbständige Erarbeitung des Vortags wird vorausgesetzt und es wird gebeten, von weiteren Fragen hierzu abzusehen, insbesondere werden keine Prüfungsschemata o.ä. bereitgestellt.
Was muss ich tun, wenn ich mich ehrenamtlich bei Pro Bono Heidelberg e.V. in der Beratung engagieren möchte?
Wir freuen uns sehr über dein Interesse!
Um die Qualität der Beratung gewährleisten zu können, ist (neben der Beratung durch VolljuristInnen) die Qualifikation der Pro Bono – BeraterInnen unentbehrlich. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Qualifikation zu erwerben:
Eine Möglichkeit ist die erfolgreiche Teilnahme (Scheinerwerb) an der Schlüsselqualifikation.
Solltest du keinen Platz für die Schlüsselqualifikation erhalten haben oder die Schlüsselqualifikation nicht absolvieren wollen, gibt es die weitere Möglichkeit der regelmäßigen Teilnahme (s.o.) an der Ringvorlesung und der erfolgreichen Absolvierung einer Klausur (Bestehen). Es handelt sich dabei nicht um eine Klausur der Universität, d.h. du erhältst dafür keinen Schein. Wenn du diese Möglichkeit zur Qualifizierung für die Beratung nutzen möchtest, melde dich bitte während des Semesters unter bei der Hörsaalbetreuung an. Die genaue Uhrzeit und der Ort der Klausur werden euch per Mail mitgeteilt, ebenso wie später das Ergebnis der Klausur.