Rechtsberatung im Zivil- und Verwaltungsrecht
I. Allgemeine Voraussetzungen einer Rechtsberatung
Sie können sich in Fragen des Zivilrechts (das auch Arbeitsrecht umfasst) und des Verwaltungsrechts (das auch Sozialrecht umfasst) gerne an uns wenden. Die Beratung erfolgt für Sie unentgeltlich, richtet sich jedoch nur an Bedürftige, d.h. diejenigen, die sich eine anwaltliche Beratung nicht ohne Weiteres leisten können.
Wir können in folgenden Fällen leider grundsätzlich keine Rechtsberatung anbieten:
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- Fälle, deren Streitwert über 1000 € liegt
- Fälle, in denen eine eilige Frist (von weniger als einem Monat) vorliegt
- Fälle, in denen keine Bedürftigkeit festgestellt werden kann
- und Fälle, die eine steuer-, straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Problematik aufweisen
Darüber hinausgehend übernehmen wir grundsätzlich keine Vertretung Ihrer Person gegenüber Dritten – dies wird nicht mehr von der Beratungstätigkeit umfasst.
In asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen können Sie sich gerne an unser Asylrechtsressort wenden. Dieses stellt seine Arbeit hier für Sie vor.
II. Ablauf der Rechtsberatung
- Zunächst nehmen wir Ihre Beratungsanfrage (Ziffer III) auf und überprüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rechtsberatung (Ziffer I) vorliegen.
- Nach Abschluss der Überprüfung kontaktieren wir Sie um Ihnen mitzuteilen, ob wir Ihnen in Ihrem konkreten Fall eine Rechtsberatung anbieten können.
- Sofern wir Ihnen eine Beratung anbieten können, schreiben wir den Fall vereinsintern für unsere BeraterInnen aus und stellen ein (aus mindestens zwei Personen bestehendes) individuelles Beraterteam zusammen.
- Das Beraterteam setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung. Vor der Aufnahme Beratungstätigkeit wird Ihr Beraterteam Sie bitten, uns einen (kostenlosen) Beratungsauftrag erteilen und unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen (im Downloadbereich) zur Kenntnis nehmen. Sodann beginnt Ihr Beraterteam mit der Beratungsarbeit – zu Beginn steht dabei ist in der Regel eine tiefergehende Analyse Ihres Sachverhalts.
- Das Beraterteam würdigt Ihren Sachverhalt auf Grundlage Ihrer Darstellungen im Wege einer rechtlichen Prüfung. Als Ergebnis unserer Beratung erstellt Ihr Beraterteam ein schriftliches Gutachten, in welchen Ihr Sachverhalt rechtlich analysiert und (ggf.) unter Aufzählung verschiedener Handlungsoptionen anschaulich erläutert wird.
- Das schriftliche Gutachten wird als Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch einen unserer Beiräte überprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie das Gutachten von Ihrem Beraterteam per E-Mail. Die Beratung ist damit beendet.
- Im Anschluss an die Beratung werden Ihre Falldaten vollständig anonymisiert archiviert, um unseren BeraterInnen in zukünftigen, ähnlich gelegenen, Sachverhalten Anhaltspunkte und Lösungshinweise zu geben und eine effizientere Beratung zu gewährleisten. Sie können einer solche Archivierung jederzeit widersprechen.
Den Beratungsablauf erklären wir Ihnen auch in diesem Video:
III. Beratungsanfrage
Zu Beginn des Beratungsprozesses steht Ihre Beratungsanfrage. Nutzen Sie hierfür gerne das untenstehende Kontaktformular.
Kontaktformular
Hier können Sie uns Ihre Beratungsanfrage stellen.
Schildern Sie die Problematik dafür bitte möglichst genau, damit wir Ihren Sachverhalt optimal einordnen können. Die Beratungsanfrage dient als Basis der weiteren Rechtsberatung.
