Beratung im Zivil- und Verwaltungsrecht

I. Allgemeine Voraussetzungen einer Beratung

Was wir beraten

Sie können sich bei rechtlichen Fragen im Bereich des Zivilrechts (das auch Arbeitsrecht umfasst) und des Verwaltungsrechts (das auch Sozialrecht umfasst) gerne an uns wenden. Die Beratung durch uns ist kostenfrei.
Bei Fragen im Asylrecht finden Sie bei unserem Asylrechtsressort Hilfe. Dieses stellt seine Arbeit für Sie hier vor.

Was wir nicht beraten

  • Fälle, deren Streitwert über 1000 € liegt
  • Fälle, in denen keine Bedürftigkeit festgestellt werden kann
  • Fälle, in denen eine eilige Frist vorliegt (also zumindest Fristen von weniger als einem Monat)
  • und Fälle, die eine steuer-, straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Problematik aufweisen

II. Ihre Möglichkeiten eine rechtliche Beratung anzufragen

Zwei Möglichkeiten

  1. Zunächst können Sie das untenstehende Kontaktformular nutzen, um uns auf schriftlichem Wege zu kontaktieren.
  2. Sie können aber auch eine mündliche Anfrage auf telefonischem Wege stellen. Hierdurch können Sie einfach eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, in der Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer mitteilen. Daraufhin werden wir Sie innerhalb von drei Werktagen zurückrufen. Sie erreichen uns unter 0178 8765910.

Wichtig

Trotz der Möglichkeit der telefonischen Anfrage erfolgt die Beratung dennoch weiterhin nur auf schriftlichem Wege (siehe unter Ziffer III. Ablauf der Beratung). Bislang stehen unsere Sprechstunden leider nur für asylrechtliche Angelegenheiten zur Verfügung.

III. Ablauf der Beratung

  1. Zunächst nehmen wir Ihre Anfrage, die uns auf oben unter Ziffer II. genannten Weg schriftlich oder mündlich erreicht hat, auf und überprüfen, ob die oben unter Ziffer I. genannten allgemeinen Voraussetzungen für eine Beratung erfüllt sind.
  2. Dann schreiben wir Sie an, um Ihnen mitzuteilen, ob wir eine Beratung vornehmen können oder – falls nicht – welche Gründe dem entgegenstehen.
  3. Können wir eine Beratung vornehmen, wird vereinsintern ein Beraterteam (aus regelmäßig zwei Mitgliedern) gesucht. (Da wir ehrenamtlich in unserer Freizeit tätig werden, kann es allerdings vorkommen, dass sich im Einzelfall kein Beraterteam findet.)
  4. Das Beraterteam setzt sich mit Ihnen in Verbindung, klärt gegebenenfalls Ihren Sachverhalt weiter auf (soweit dies – insbesondere durch Ihre Anfrage – noch nicht erfolgt ist) und wird Sie schließlich bitten, uns einen (kostenlosen) Beratungsauftrag zu erteilen, nachdem Sie unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen gelesen haben.
  1. Das Beraterteam nimmt dann auf Grundlage Ihrer Darstellungen eine rechtliche Prüfung vor. Hierzu wird regelmäßig ein schriftliches Gutachten erstellt, das Ihnen die rechtliche Lage Ihres Problems anschaulich erläutert und verschiedene Handlungsmöglichkeiten unter Bezugnahme auf deren Vor- und Nachteile aufzeigt. (Grundsätzlich übernehmen wir also keine Vertretung Ihrer Person gegenüber Dritten.)
  2. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung wird durch einen unserer Beiräte (einem/r VolljuristIn, also einer Person mit abgeschlossenem Jurastudium und abgeschlossenem juristischem Vorbereitungsdienst) überprüft und Ihnen vom Beraterteam anschließend per E-Mail zugeschickt.
  3. Nach Abschluss der Beratung werden Ihre Falldaten in vollständig anonymisierter Form archiviert, um kommenden BeraterInnen Anhaltspunkte und Lösungshinweise zu geben. Hierdurch können wir für die Zukunft eine noch effizientere Beratung gewährleisten. (Wünschen Sie eine solche Archivierung nicht, können Sie dieser jederzeit widersprechen.)

Den Beratungsablauf erklären wir Ihnen auch in diesem Video:

 

 

Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) und Datenschutzhinweise zum Herunterladen

Ein Klick auf folgenden Link führt direkt zum Downloadbereich, wo sich die genannten Dokumente als PDF zum Herunterladen befinden:

Downloadbereich

Kontaktformular

Hier können Sie uns Ihr Problem im Zivil- oder Verwaltungsrecht schildern und eine Beratungsanfrage stellen…

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